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Mitversicherung

Die wohl bekannteste Form der Mitversicherung ist die Familienversicherung. In der Familienversicherung sind – wenn nicht selbst Arbeitnehmer und mehr als nur ein geringes Einkommen – der Ehepartner mit versichert, sowie Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unter bestimmten Voraussetzungen auch ältere im Haushalt noch lebende Kinder, sowie Stiefkinder und gegebenenfalls auch Enkelkinder. Weiterhin gelten als Mitversicherung alle die Formen von Risiken, die in einer Versicherung ausschlaggebend, bzw. maßgebend dafür sind, dass es im Schadensfall überhaupt zu einer Leistung seitens der Versicherung kommt. Dies gilt sowohl für private, als auch für gewerbliche Versicherungen. Unter dem Begriff Mitversicherung versteht man darüber hinaus in der Versicherungsbranche aber auch die Beteiligung von mehreren Versicherungsunternehmen an einer Versicherung desselben Risikos. Diese Form der Versicherung ist dabei bei der Deckung von besonders großen Risiken üblich – hauptsächlich im Industriebereich. Bei der Mitversicherung werden mehrere rechtlich selbstständige Vertrage in eine einzige Versicherungspolice integriert, wobei jedes Versicherungsunternehmen für seinen Anteil an der Gesamtversicherungssumme haftet. Bei dieser Form von Mitversicherung wird dabei ein Versicherungsunternehmen als „Führender“ bezeichnet. Dieses Versicherungsunternehmen „führt“ dabei den die Korrespondenz mit dem Versicherungsnehmer. Darüber hinaus zieht der „Führende“ auch die Versicherungsprämie ein – für sich und auch seine Mitversicherer. Des Weiteren übernimmt der „Führende“ dann auch die Regulierung der Schäden. Für diese „Dienste“ zahlen die Mitversicherer dann an den „Führenden“ eine Provision, die man markanterweise als Führungsprovision oder Kostenprämie bezeichnet. Diese Art von Mitversicherung geschieht dabei entweder in Form einer offenen Mitversicherung oder aber eine verdeckten oder stillen Mitversicherung. Vom Wesen her entspricht die stille Mitversicherung dabei einem Versicherungspool.

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